Skip to main content Skip to page footer

Abrechnungsmodalitäten & Krankenkassen

Psychotherapie

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel zwischen 50 und 100% der Kosten. Versicherte der privaten Krankenkassen erhalten eine Rechnung nach den geltenden Gebührenordnungen.

Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist nur in sehr eng umrissenen Grenzen möglich. Falls Sie über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen wollen, setzen Sie sich zunächst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und lassen sich die Liste der Kassentherapeuten geben. Sie können sich dann dort ohne Überweisung direkt anmelden. In der Regel werden Sie dann auf eine Warteliste gesetzt. Sollten Sie in vertretbarer Zeit keinen geeigneten Therapeuten finden, dokumentieren Sie dies bitte (Briefe, eMails, Telefonnotizen). Sie können sich dann mit uns in Verbindung setzen, um bei Ihrer Kasse einen Antrag auf Kostenerstattung einer Therapie bei uns zu stellen.

Beratung, Selbstzahler-Therapie

Selbstzahler erhalten eine individuelle Rechnung. In der Regel werden dabei Therapie im Sinne einer Heilbehandlung und psychologische Beratung mit einem pauschalen Satz von 90 EUR für eine Stunde (60 min) vergütet. Manchmal ist es hilfreich, längere Sitzungen durchzuführen, diese werden mit 135 EUR für 90 Minuten oder 180 EUR für 120 Minuten berechnet.

Wenn Sie in nachweisbaren Geldnöten stecken (z.B. Arbeitslosigkeit), sprechen Sie uns ebenfalls direkt an, wir bemühen uns dann um eine Lösung, die für beide Seiten passt.

Coaching, Supervision

Coaching und Supervision werden nach individueller Vereinbarung abgerechnet.