Absagemodalitäten
Wir erwarten von Ihnen - so wie Sie wahrscheinlich auch von uns - dass Sie einen gemeinsam vereinbarten Termin als definitiv ansehen und nur aus wichtigen Gründen und rechtzeitig absagen. Grundsätzlich müssen wir für nicht wahrgenommene Stunden ohne rechtzeitige Absage ein Ausfallhonorar berechnen, da wir diesen Zeitraum für Sie reservieren.
Eine Absage gilt in der Regel als rechtzeitig, wenn sie spätestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgt. Bei kurzfristigeren Absagen wird ein Ausfallhonorar von 50% fälltig, bei einer Stunde also 45 EUR. Bei Krankheit oder anderen Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Klienten liegen, reduziert sich das Ausfallhonorar um 50%, bei einer Stunde also 22,50 EUR.